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Verwaltungsgericht Dresden stoppt vorerst den Bau der Wald- schlösschenbrücke

Das Verwaltungsgericht Dresden gab dem Eilantrag dreier Naturschutzverbände auf vorläufigen Rechtsschutz statt und stoppte somit den für den 13. August geplanten Bau der Waldschlößchenbrücke. Der Grund für die Entscheidung ist der Schutz der „kleinen Hufeisennase“, einer seltenen Fledermausart. Gegen den Beschluss kann vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht Einspruch eingelegt werden.
 
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Veranstaltungsarchiv:

  Rückblick auf den Frühjahrsempfang 2007

  Rückblick auf den Internationalen Sommerabend 2007

  Rückblick auf die Adventsfeier 2007

  Rückschau auf die Studienreise zu Schweizer Universitäten 2008

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