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Baden-Württemberg senkt Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden

Baden-Württemberg, das Bundesland mit der längsten Erfahrung in Sachen sachunmittelbarer Demokratie auf kommunaler Ebene, hat das erforderliche Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide von 30 auf 25 Prozent gesenkt. Ebenfalls wurde die Frist für die Unterschriftensammlung von 4 Wochen auf 6 Wochen verlängert und der Positivkatalog abgeschafft, der fest hielt, welche Themen für Bürgerentscheide zulässig sind. Dagegen sind nun Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften im Negativkatalog zu finden. Im Freistaat Bayern hat sich gezeigt, dass diese Themen einen großen Anteil der Bürgerbegehren betreffen und bei diesen Themen die Mitbestimmung der Bürger durch ihr großes Interesse legitimiert sein sollte.

Ein gern zitiertes Argument für die Senkung des Quorums ist die niedrige Wahlbeteiligung bei Bürgermeisterwahlen. In vielen Fällen erhalten Bürgermeister nicht die Zustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten. Wenn für beide Formen der unmittelbaren Demokratie dieselben Argumente gelten sollten, dann müssten auch Bürgerentscheide mit geringerer Zustimmung als legitim gelten, so die Argumentation.

Erst vor kurzem hat Berlin anstelle eines Zustimmungsquorums ein Beteiligungsquorum von 15 Prozent eingeführt. In Bayern sind Zustimmungsquoren von der Gemeindegröße abhängig und befinden sich zwischen 20 und 10 Prozent. In Mit einem Zustimmungsquorum von 25 Prozent befindet sich Baden-Württemberg nun ebenso wie der Freistaat Sachsen im Bundesdurchschnitt. Aus Sicht der sachunmittelbaren Demokratie ein positiver Schritt, kein Meilenstein.

 
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