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8. August 2006: Bürgerbegehren Elblandkliniken

Am 12.07.06 stimmte der Meißner Kreistag in einer nicht-öffentlichen Sitzung zu einem möglichen Verkauf der Elblandkliniken mit den Standorten Radebeul und Meißen ab. Mit 37 Dafür-Stimmen beschlossen die Kreisräte den Verkauf von über 50 Prozent der Elblandkliniken.

Die Gegner, bestehend aus den Kreistagsfraktionen von Die Linke.PDS, SPD, Bündnis90/Die Grünen, gemeinsam mit DGB/Ver.di und DSU, starteten gegen diesen Beschluss ein Bürgerbegehren. Sie befürchten, dass der „Verkauf an gewinnorientierte Unternehmer“ die „optimal medizinisch/pflegerische Versorgung aller Bürger in (ihren) modernen Heimatkrankenhäusern“ langfristig nicht gewährleistet kann und fordern daher, dass der Landkreis Mehrheitseigentümer der Kliniken bleibt. Bis zum 14.September müssen mindestens 19.000 Unterschriften gesammelt werden, um einen Erfolg erzielen zu können.

Für Aufruhr sorgte das Verhalten des Landrates Arndt Steinbach (CDU). Die Initiatoren des Bürgerbegehrens werfen ihm vor, den Erfolg des Begehrens behindern zu wollen. Steinbach hatte verkündet, dass mit der Beschlussfassung vom 13.07.06 die gemäß §21 II S.3 SächsLKrO vorgesehene 2-Monatsfrist zur Unterschriftensammlung am 14.07. beginnt und folglich am 13.09.06 abläuft. Die Initiatoren waren jedoch davon ausgegangen, dass die öffentliche Bekanntgabe schriftlich erfolgen würde. Durch die mündliche Verkündung fühlen sie sich unter unzulässigen Druck gesetzt.
Zudem hatte Landrat Steinbach unter Berufung auf einen Erlass des Sächsischen Innenministeriums vom 21. Oktober 2003, wonach öffentliche Körperschaften das Sachlichkeitsgebot zu wahren haben, die Auslegung der Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren in den Rathäusern im Landkreis untersagt. Somit sind die Initiatoren gezwungen, Geschäfte, Arztpraxen, Apotheken und Info-Stände zur Sammlung der Unterschriften zu nutzen.
Geplant ist nun, eine Beschwerde beim Regierungspräsidium wegen der Behinderung des Bürgerbegehrens einzulegen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht wird ebenfalls in Erwägung gezogen, sollte Landrat Steinbach nicht einlenken.

 
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