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Regierungspräsidium erklärt Stadtratsbeschluss für rechtswidrig

Das Regierungspräsidium hat den am 10. August 2006 im Dresdner Stadtrat gefassten Beschluss zur vorläufigen Aussetzung des Baubeginns der Waldschlößchenbrücke für rechtswidrig erklärt und fordert dessen Aufhebung. Der Stadt ist für diese Aufhebung eine Frist bis zum 24. August 2006 gesetzt worden.
Das Regierungspräsidium hat zudem angeordnet, die Vergabeentscheidungen zum Bau der Brücke bis zum 24. August 2006 zu treffen. Wenn der Stadtrat dieser Anordnung nicht nachkommt, wird die Rechtsaufsichtsbehörde „die erforderlichen Anordnungen an Stelle und auf Kosten der Landeshauptstadt selbst durchführen oder einen Dritten mit der Durchführung beauftragen“, heißt es weiter in der Mitteilung des Präsidiums.

„Die in der Stadtratssitzung vom 10. August 2006 getroffenen Beschlüsse hindern den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden an der Umsetzung der Verpflichtung, dem Bürgerentscheid vom 27. Februar zum Bau der Waldschlößchenbrücke Geltung zu verschaffen.

Ein Bürgerentscheid ist nicht durch Gemeinderatsbeschluss jederzeit änderbar. Auch eine vermutete oder tatsächliche Änderung der Sach- oder Rechtslage in Hinsicht auf den mit dem Bürgerentscheid geklärten Sachverhalt berechtigt den Stadtrat nicht, vom Bürgerentscheid abweichende oder seine Umsetzung behindernde Beschlüsse innerhalb der Dreijahresfrist zu treffen. Für eine Änderung des Bürgervotums steht im Zeitraum von drei Jahren nach dem Bürgerentscheid nur der Weg über einen erneuten Bürgerentscheid offen. Diesen Weg hat der Dresdner Stadtrat in seinen Sitzungen am 20.7. und 10.8. jeweils geprüft. Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für den Beschluss über einen erneuten Bürgerentscheid ist dabei nicht erreicht worden“
,  lautet die Begründung für die Festlegung des Regierungspräsidiums.
„Das demokratische Instrument des Bürgerentscheids selbst droht jedoch ad absurdum geführt zu werden, wenn dem Stadtrat die Möglichkeit bliebe, die Umsetzung eines Bürgerentscheides durch die schlichte Verweigerung nachfolgend erforderlicher Beschlüsse bis zum Auslaufen der Bindefrist des Entscheides zu blockieren.“

Des weiteren erklärt die Behörde,  „Zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der UNESCO bestehen keine unmittelbaren Beziehungen. Vertragspartner des UNESCO-Übereinkommens ist die Bundesrepublik Deutschland. Für das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt existiert jedoch keine Transformation in deutsches Recht. Es entfaltet damit auch keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung für die Landeshauptstadt Dresden.“ Die an den Oberbürgermeister gestellten Anträge, Maßnahmen nur im Konsens mit der UNESCO zu veranlassen, liefen daher rechtlich ins Leere.

Gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums könnte der Stadtrat eine Klage bei dem Verwaltungsgericht einreichen. Dazu müsste mit  einfacher Mehrheit ein entsprechender Beschluss im Stadtrat getroffen werden. Die Fraktion der GRÜNEN kündigte bereits an, einen Antrag hierhingehend einzureichen.

In  der  kommenden Sitzung am  24. August 2006  hat der Stadtrat nun sowohl über  die  Anordnung des  Präsidiums als  auch eine  mögliche Klage vor dem Gericht zu entscheiden.

 
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