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20. Juli 2006: Die Waldschlösschenbrücke und das Weltkulturerbe Dresdens

In der 35. Sitzung des Dresdner Stadtrates am 20. Juli 2006 wurde mit einer Mehrheit von 38 Nein- zu 30 Ja-Stimmen und einer Enthaltung der Antrag der CDU zur Umsetzung des Bürgerentscheides von 2005 und dem sofortigen Beginn des Waldschlößchenbrückenbaus abgelehnt. Die Folge ist eine vorläufige Aussetzung der Vergabe der Bauleistungen zur Waldschlößchenbrücke.

Weiterhin wurde die Vorlage der Bürgerfraktion für einen Bürgerentscheid mit 38 Ja- und 30 Nein-Stimmen abgelehnt (benötigt wurde eine Mehrheit von zwei Dritteln), welcher die folgende Frage zur Abstimmung stellen sollte: „Sind Sie für den Bau der Waldschlößchenbrücke unter Verzicht auf das Weltkulturerbe?“. So hat man sich nach einer mehrstündigen Debatte darauf geeinigt, dem amtierenden Oberbürgermeister mit der Vorbereitung einer Vorlage zu einem neuen Bürgerentscheid zu beauftragen. Es hieß, dass jene so formuliert werden solle, dass die Aufrechterhaltung des UNESCO-Welterbestatus des Dresdner Elbtals möglich bleibe. Ebenso sei die rechtliche Lage des erneuten Bürgerentscheides zu klären. Weiterhin wurde der OB angehalten, in Verhandlungen mit der UNESCO zu treten, um mögliche Kompromisse in der Sachfrage zu finden, sowie Handlungsoptionen für die Aussetzung der Bauleistungsvergabe zu finden. (Beschlussnummer A0308-SR35-06)

Mit diesem Vorgehen greift der Stadtrat die im §15 der Dresdner Bürgerentscheidssatzung (vom 08.06.06) enthaltene Möglichkeit der eigenen Initiativkraft des Rates zum Bürgerentscheid auf. Für die Beschlussfassung des Entscheides muss im Stadtrat eine Mehrheit mit zwei Dritteln vorhanden sein. Formal ist jenes Stadtratsbegehren einem gewöhnlichen Bürgerbegehren gleichgestellt und besitzt somit die selben Anforderungen an Zustimmungsquoren für einen erfolgreichen Ausgang. Das Ergebnis eines Bürgerentscheides kann in den folgenden drei Jahren nicht abgeändert werden, außer durch die Durchführung eines weiteren Bürgerentscheides.

Bereits am 27. Februar 2005 wurde in Dresden ein Bürgerentscheid zu der Frage des Brückenbaus abgehalten. Die konkrete Abstimmungsfrage lautete: “Sind Sie für den Bau der Waldschlößchenbrücke? - einschließlich des Verkehrszuges der abgebildeten Darstellung“. Damals votierte eine Mehrheit von 67,92% der 398.274 Stimmberechtigten für den Bau der Waldschlößchenbrücke. Die Wahlbeteiligung lag bei 50,8%. Das Votum wäre bereits mit einem Ergebnisquorum von 25% legitim gewesen, insofern es eine Mehrheit repräsentiert hätte (§24 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO).

Der Streit um den Beginn des Brückenbaus kam durch die Bekanntmachung der UNESCO im Herbst 2005 auf, als diese den Brückenbau mit der Aberkennung des Weltkulturerbes verknüpfte und schließlich Dresden auf die „Rote Liste“ der gefährdeten Welterbestätten setzte. Für den Bürgerentscheid im Jahre 2005 ging die Bevölkerung noch von der Vereinbarkeit des Brückenbaus mit den Anforderungen der UNESCO aus. Somit sah sich der Stadtrat Dresdens mit der Problematik konfrontiert, den Status des Welterbetitels mit dem Durchführungsauftrag des Bürgerentscheides – und somit des Bürgerwillens – abzuwägen.
 
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