Aktuelles:
 

11.08.2008
akad. Stammtisch

 
 
 
Home
News
Vorstand
wissenschaftlicher Beirat
Veranstaltungen
Fachliteratur
Tätigkeitsschwerpunkte
Praktika
Normensammlung
Verfahren
Lehrveranstaltungen
Partner
Beratung
Newsletter
Anfahrt

link  Unterstützen auch Sie das DISUD !
Home arrow aktuelles arrow Widerspruch gegen Stadtratsbeschluß zur Waldschlößchenbrücke

25. Juli 2006: Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluß zur Waldschlößchenbrücke

Dresdens 2. Bürgermeister Herbert Feßenmayr legte vergangenen Mittwoch, dem 25. Juli 2006, in Urlaubsvertretung des amtierenden Oberbürgermeisters Lutz Vogel Widerspruch gegen den am 20. Juli gefällten Beschluss des Stadtrates zur Waldschlößchenbrücke ein. Gleichzeitig wurde eine neue Sitzung des Stadtrates für den 10.08.06 einberufen.

Mit dem Widerspruchsbescheid hat Feßenmayr von seinem Recht gem. § 52 Absatz 2 Satz 1, 1.Halbsatz SächsGemO Gebrauch gemacht, wonach der Bürgermeister Beschlüssen des Gemeinderates widersprechen muß, wenn er der Auffassung ist, dass diese rechtswidrig sind.

Der Stadtrat hatte am 20. Juli die Vergabe von Bauaufträgen für den geplanten Bau der Waldschlößchenbrücke vertagt. Dieser Beschluß verstößt nach Ansicht des Bürgermeisters gegen den Bürgerentscheid „Waldschlößchenbrücke“ vom 27. Februar 2005, in welchem die Stadt Dresden zum Bau der Brücke verpflichtet wurde.

Gemäß § 24 SächsGemO kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrundeliegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes auf dem Verwaltungswege unterlaufen werden kann. Hält der Stadtrat eine Änderung für sinnvoll, kann er dies nur im Wege des Bürgerentscheides bewirken. (Krieger/Menke/Arens, SächsGemO, § 24 Zf.3). Der gefasste Stadtratsbeschluss vom 20. Juli stehe somit der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen, lauten die entscheidenden Passagen hierzu in der Begründung des Widerspruchsbescheids.

Die Entscheidung sei nicht als Affront gegen die UNESCO zu werten, sondern  Ausdruck einer rechtlich schwierigen Situation, sagte Stadtsprecher Kai Schulz. „Zum einen gibt es keinen Präzedenzfall in Deutschland, bei dem Bürgerwillen und UNESCO- Entscheidung gegeneinander stehen, an dem sich die Stadt Dresden nun orientieren könnte. Zum anderen hat der Gesetzgeber in der Bundesrepublik bisher versäumt, die Rolle und Kompetenz der UNESCO im nationalen Recht zu verankern“, führte Schulz weiter aus.

Die Sitzung des Stadtrates am 10. August wird nun mit Spannung erwartet. Sollte der Rat seiner bisherigen Linie folgen und die Verwaltung erneut Widerspruch hiergegen einlegen, muss das Regierungspräsidium Dresden als Rechtsaufsichtsbehörde entscheiden, ob die Beschlüsse rechtmäßig oder rechtswidrig sind.
 
nächste Veranstaltung:

11.08.2008
akad. Stammtisch

Veranstaltungsarchiv:

  Rückblick auf den Frühjahrsempfang 2007

  Rückblick auf den Internationalen Sommerabend 2007

  Rückblick auf die Adventsfeier 2007

  Rückschau auf die Studienreise zu Schweizer Universitäten 2008

Besucher: 243651
  
© 2008 Deutsches Institut für Sachunmittelbare Demokratie e.V.