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Bundesverfassungsgericht zum Kommunalverfassungsrecht
Verfassungsbeschwerde gegen "Dresdner Waldschlösschenbrücke" hat keinen Erfolg

Die Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden, verbunden mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wurde von der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Bundesverfassungsgericht verwies dabei auf den Bürgerentscheid für den Bau und bestätigte damit den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts.
In der Pressemitteilung des BVerfG heißt es, es sei „[...]verfassungsrechtlich möglich, dass sich der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille, als authentische Ausdrucksform unmittelbarer Demokratie, in einem Konflikt über die planerische Fortentwicklung einer Kulturlandschaft durchsetzt. [...]Als Folge müssen dann die möglichen Nachteile aus der Entscheidung – wie etwa der Verlust des Welterbestatus und ein damit einhergehender Ansehensverlust – in Kauf genommen werden.“

Beschluss vm 29. Mai 2007
 
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