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CDU-Fraktion im Saarland legt Eckpunkte für Reform der Volksrechte vor

Der dem Saarländischen Landtag vorgelegte Gesetzentwurf der CDU-Fraktion beinhaltet folgende Eckpunkte zur Reform der Volksrechte: die Einführung einer Volksinitiative, die von 20.000 Stimmberechtigten unterstützt werden muss und die Ermöglichung verfassungsändernder Volksentscheide.
Zudem soll das Quorum für das Volksbegehren von 20 Prozent auf acht Prozent der Stimmberechtigten gesenkt werden. Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren soll von zwei Wochen auf drei Monate verlängert werden. Die Unterstützungsunterschriften werden auch in der Zukunft in amtlichen Eintragungsräumen geleistet werden.
Das Quorum beim Volksentscheid soll von 50 Prozent der Stimmberechtigten auf 25 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt werden.
Dies gilt nicht für verfassungsändernde Volksentscheide. Dort sollen eine Beteiligung von 50 Prozent der Stimmberechtigten und eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden erforderlich sein.

 
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