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Ratsbegehren soll in den Kommunen Nordrhein-Westfalens eingeführt und eine Sperrwirkung bei Bürgerentscheiden in die Gemeinde- und Kreisordnung aufgenommen werden

Die Landesregierung NRW hat jetzt dem von Innenminister Dr. Ingo Wolf vorgelegten Entwurf zur Reform der Gemeindeordnung zugestimmt.

„Mit dieser Reform stärken und modernisieren wir die kommunale Selbstverwaltung“, sagte der Minister am 23. Januar 2007 in Düsseldorf. Die bürgerschaftliche Mitwirkung an kommunalen Entscheidungen wird gestärkt. Dafür soll ein Ratsbürgerentscheid und ein Kreistagsbürgerentscheid eingeführt werden. Der Rat/Kreistag könnte dann mit Zweidrittelmehrheit beschließen, dass an seiner Stelle die Bürgerinnen und Bürger eine Entscheidung treffen.

Auch die Instrumente des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids werden aufgewertet. „Erklärt der Rat künftig, ein eingereichtes Bürgerbegehren für zulässig, tritt automatisch eine Sperrwirkung bis zum Bürgerentscheid ein“, erklärte der Innenminister. „Haben Bürger sich im Bürgerbegehren engagiert, erleben sie es bisher als frustrierend, wenn kurz vor Toresschluss die Gemeinde gegenläufig entscheidet.“

Daneben werden Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht einzelner Mitglieder im Rat oder Kreistag erweitert und auch die Bürgermeister und Landräte sollen gestärkt werden. Die Wahlzeit der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte wird auf sechs Jahre verlängert.

Zur Begründung des Referentenentwurfes siehe:

http://www.im.nrw.de/bue/doks/ref_kommverf/070124_begruendung.pdf 
 
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