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Pressemitteilung

Waldschlößchenbrücke - Gegendarstellung bzw. Korrektur zu dem Artikel
in der Sächsischen Zeitung vom 26./27. August 2006




Dresden. Entgegen der Darstellung in der Sächsischen Zeitung vom 26./27. August 2006 unter der Überschrift "Es kann noch 13 Jahre dauern" hat der Direktor der Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD) Rechtsanwalt Peter Neumann nicht geäußert, "aus dem Einspruch der UNESCO dürfe man kein Votum für oder gegen die Brücke ableiten" (dort Seite 17).

Vielmehr hat Direktor Neumann es als unzulässig bewertet, das Votum der Bürger der Landeshauptstadt Dresden im Bürgerentscheid vom 27. Februar 2005 zur Waldschlößchenbrücke einseitig zu interpretieren.

Weder könne man in dieses Votum hineinlesen, daß es auch mit der Drohung der UNESCO, den Weltkulturerbetitel abzuerkennen, so ausgefallen wäre, noch könne man behaupten, das Votum wäre so nie ausgefallen, wenn die abstimmenden Bürger von der Gefahr der Aberkennung eines Weltkulturerbetitels Kenntnis gehabt hätten.

Direktor Neumann äußerte in diesem Zusammenhang, daß es unseriös sei, in das abgegebene Votum der freien Bürger Dresdens etwas anderes hineinzuinterpretieren als tatsächlich zur Abstimmung gestanden habe.

In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber den Fall veränderter Rahmenbedingungen gekannt und geregelt habe. Der Bürgerentscheid solle grundsätzlich Geltung behalten, es sei denn, der Rat entscheide sich, den Bürgern erneut die Möglichkeit zu einem Votum zu eröffnen. In diesem Fall ist das Zustandekommen der Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder ein Indiz für die Gewichtigkeit der Veränderung, so dass es sich ausnahmsweise rechtfertigen lässt, den Bürgern erneut ein Votum in der bereits entschiedenen Frage zuzumuten.

Peter Neumann
Institutsdirektor
0172-3566723

 
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