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Volksantrag „Courage zeigen. Für ein weltoffenes Sachsen.“ ist gescheitert

Der Versuch der Leipziger Initiative „Courage zeigen“, das Vorgehen gegen Rassismus als Staatsziel in der sächsischen Verfassung zu verankern, ist gescheitert. Es kamen statt der für einen erfolgreichen Volksantrag nötigen 40.000 Unterschriften nur rund 35.000 Unterschriften zusammen. Die Leipziger Initiative „Courage zeigen“ wollte dem Artikel 7 der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992 folgenden Satz hinzufügen lassen: „In diesem Rahmen ist es Pflicht des Landes und Verpflichtung aller im Land, rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Aktivitäten sowie eine Wiederbelebung und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes nicht zuzulassen.“

Artikel 7 (Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992)

(1) Das Land erkennt das Recht eines jeden Menschen auf ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere auf Arbeit, auf angemessenen Wohnraum, auf angemessenen Lebensunterhalt, auf soziale Sicherung und auf Bildung, als Staatsziel an.

(2) Das Land bekennt sich zur Verpflichtung der Gemeinschaft, alte und behinderte Menschen zu unterstützen und auf die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken.

Sächsische Verfassung
 
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