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Warum ein Institut für Sachunmittelbare Demokratie ?

Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wird regelmäßig über Sinn oder Unsinn der direkten bzw. unmittelbaren Demokratie diskutiert. Ob Bürgerbegehren oder Volksbegehren zu regeln sind, muss in den Deutschen Ländern nicht mehr erörtert werden. Seit der Einführung sachunmittelbarer Demokratie (direkter Demokratie zu Sachfragen) in Berlins Bezirken sind nunmehr in allen Bundesländern Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene politischer Alltag; Volksbegehren sind in allen Landesverfassungen normiert worden. Allein auf der Ebene des Bundes fehlen derartige Elemente völlig.

Die Diskussionen beschränken sich inzwischen nicht mehr auf den Bereich der nationalen Rechtsordnungen. Vielmehr hat der fortschreitende europäische Integrationsprozess auch hier Regelungs- und Diskussionsbedarf erkennen lassen.

Die Frage des Für und Wider von Plebisziten wurde zumeist aus ideologischen Gräben heraus geführt. Lange schienen Juristen Blockierer, Politologen dagegen Befürworter zu sein. Konservative sollten im Lager der Gegner, Progressive im Lager der Befürworter stehen.

Der Umstand, dass solche Polarisierungen möglich wurden, mag gewollt gewesen sein. Sie entsprechen nicht den Realitäten. Die scheinbar klaren Zuordnungen sind bei genauerer Betrachtung nicht aufrecht zu erhalten.

Das Deutsche Institut für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden (DISUD) will abseits dieser Polarisierung und auf der Grundlage der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland unmittelbare Demokratie (direkte Demokratie) wissenschaftlich behandeln. Die nicht durch vorgefasste Positionen determinierte wissenschaftliche Auseinandersetzung hat sich das Institut zur Aufgabe gemacht.

Das Deutsche Institut für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden ist ein Wissenschaftsinstitut. Es ist interdisziplinär ausgerichtet.

Zweck des Instituts sind Forschung und Bildung sowie Förderung von Wissenschaft, soweit deren Gegenstand die unmittelbare Demokratie ist. Unmittelbare Demokratie in diesem Sinne sind entsprechend Art. 20 Abs.2 Satz 2 GG Wahlen und Abstimmungen. Wahlen werden auch als personalunmittelbare (personal- direkte Demokratie), Abstimmungen als sachunmittelbare Demokratie (sach-direkte Demokratie) verstanden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Instituts liegt im Bereich der Abstimmungen, d. h. der sachunmittelbaren Demokratie (direkten Demokratie zu Sachfragen). Die personalunmittelbare Demokratie (direkte Demokratie zu Personalfragen) hat im Rahmen der vergleichenden Forschung des DISUD eine nicht unerhebliche Bedeutung.

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Veranstaltungsarchiv:

  Rückblick auf den Frühjahrsempfang 2007

  Rückblick auf den Internationalen Sommerabend 2007

  Rückblick auf die Adventsfeier 2007

  Rückschau auf die Studienreise zu Schweizer Universitäten 2008

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