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Warum ein Institut für Sachunmittelbare Demokratie ?

Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wird regelmäßig über Sinn oder Unsinn der direkten bzw. unmittelbaren Demokratie diskutiert. Ob Bürgerbegehren oder Volksbegehren zu regeln sind, muss in den Deutschen Ländern nicht mehr erörtert werden. Seit der Einführung sachunmittelbarer Demokratie (direkter Demokratie zu Sachfragen) in Berlins Bezirken sind nunmehr in allen Bundesländern Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene politischer Alltag; Volksbegehren sind in allen Landesverfassungen normiert worden. Allein auf der Ebene des Bundes fehlen derartige Elemente völlig.

Die Diskussionen beschränken sich inzwischen nicht mehr auf den Bereich der nationalen Rechtsordnungen. Vielmehr hat der fortschreitende europäische Integrationsprozess auch hier Regelungs- und Diskussionsbedarf erkennen lassen.

Die Frage des Für und Wider von Plebisziten wurde zumeist aus ideologischen Gräben heraus geführt. Lange schienen Juristen Blockierer, Politologen dagegen Befürworter zu sein. Konservative sollten im Lager der Gegner, Progressive im Lager der Befürworter stehen.

Der Umstand, dass solche Polarisierungen möglich wurden, mag gewollt gewesen sein. Sie entsprechen nicht den Realitäten. Die scheinbar klaren Zuordnungen sind bei genauerer Betrachtung nicht aufrecht zu erhalten.

Viele Vereine und Institutionen, die sich mit unmittelbarer Demokratie (direkter Demokratie) beschäftigen und alle ihre Berechtigung haben, sind von dieser Polarisierung geprägt. Ob überhaupt eine Institution, die gänzlich losgelöst von derartigen Lagern agiert, ist fraglich.

In der Wissenschaft gibt es nur vereinzelte Projekte. Im Bereich der Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Finanzwissenschaften existiert in Deutschland gar kein Institut, das sich von seinem Schwerpunkt her mit der unmittelbaren Demokratie (direkten Demokratie) befasst.

Das Deutsche Institut für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden (DISUD) will abseits dieser Polarisierung und auf der Grundlage der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland unmittelbare Demokratie (direkte Demokratie) wissenschaftlich behandeln. Die nicht durch vorgefasste Positionen determinierte wissenschaftliche Auseinandersetzung hat sich das Institut zur Aufgabe gemacht.

Das Deutsche Institut für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden ist ein Wissenschaftsinstitut. Es ist interdisziplinär ausgerichtet.

Zweck des Instituts sind Forschung und Bildung sowie Förderung von Wissenschaft, soweit deren Gegenstand die unmittelbare Demokratie ist. Unmittelbare Demokratie in diesem Sinne sind entsprechend Art. 20 Abs.2 Satz 2 GG Wahlen und Abstimmungen. Wahlen werden auch als personalunmittelbare (personal- direkte Demokratie), Abstimmungen als sachunmittelbare Demokratie (sach-direkte Demokratie) verstanden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Instituts liegt im Bereich der Abstimmungen, d. h. der sachunmittelbaren Demokratie (direkten Demokratie zu Sachfragen). Die personalunmittelbare Demokratie (direkte Demokratie zu Personalfragen) hat im Rahmen der vergleichenden Forschung des DISUD eine nicht unerhebliche Bedeutung.

Das DISUD initiiert selber keine Volksbegehren, Volksentscheide, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, Volksinitiativen oder Volksanträge und führt diese auch nicht durch. Es untersützt auch keine diese initiierenden oder durchführenden Organisationen. Das Deutsche Institut für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden widmet sich vor allem den ökonomischen und gesellschaftlichen sowie den historischen und rechtlichen Aspekten der sachunmittelbaren Demokratie (direkten Demokratie zu Sachfragen).

Neben den sachunmittelbaren Rechtsinstituten deutscher Verfassungs- und Kommunalverfassungstradition wird sich das Institut auch den europäschen, außereuropäischen und internationalen sachunmittelbaren Regelungen zuwenden. Dies gilt in besonderer Weise für die Regelungen, die im Rahmen des fortschreitenden europäischen Integrationsprozesses erörtert werden.

Soweit wissenschaftliche Einrichtungen die unmittelbare Demokratie (direkte Demokratie) thematisieren, geschieht dies regelmäßig im Rahmen ihrer Fakultät. Das DISUD thematisiert dagegen nicht allein den Bereich einer Fakultät. Ökonomische, rechtswissenschaftliche, finanzwissenschaftliche oder ganz grundsätzliche Fragen der unmittelbaren Demokratie werden behandelt. Entsprechend werden Veranstaltungen hochst unterschiedlicher Art im Rahmen des Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden durchgeführt.

Die Betrachtung der Regelungen und deren Umsetzung in den deutschen Ländern und Kommunen ist ebenso Bestandteil der Aufgabe des DISUD wie die Erörterung denkbarer Bestimmungen und deren Auswirkungen auf der Ebene des Bundes und der Europäischen Union.

Neben der Darstellung fremder Forschung werden auch eigene wissenschaftliche Untersuchungen erfolgen und präsentiert werden.

Die Herausgabe einer eigenen Schriftenreihe ist ebenso vorgesehen wie die Veröffentlichung eines jährlichen Tagungsbandes zu der Jahrestagung des Instituts.

Eine Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen wird ebenso angestrebt wie die Förderung eigener Forschung durch Mitarbeiter des Instituts.

Soweit der Freistaat Sachsen, die Bundesrepublik Deutschland oder die Europäsche Union direkte bzw. unmittelbare Demokratie in den Mittelpunkt von Projekten stellen, wird eine Zusammenarbeit angestrebt.

 
Veranstaltungsarchiv:

Rückblick auf die Wissenschaftstagung 2008

  Rückblick auf den Frühjahrsempfang 2007

  Rückblick auf den Internationalen Sommerabend 2007

  Rückblick auf die Adventsfeier 2007

  Rückschau auf die Studienreise zu Schweizer Universitäten 2008

  Rückschau auf die Studienreise zu Schweizer Universitäten 2007

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